Wer in diese Liste kommt
In die Liste kommt nur, wer eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für virtuelle Automatenspiele hat und Freispiele vergibt, zum Start oder als Aktion für Spieler, die schon ein Konto haben. Eine Spielothek ohne diese Erlaubnis nehmen wir nicht auf, auch wenn ihr Angebot größer klingt.
Ob eine Erlaubnis besteht, kannst du selbst nachsehen: Die GGL führt eine amtliche Liste aller Anbieter, die in Deutschland virtuelle Automatenspiele anbieten dürfen. Wer dort steht, ist an das Einzahlungslimit über LUGAS, an das Sperrsystem OASIS und an die gesetzlichen Einsatzgrenzen gebunden.
Die Reihenfolge ergibt sich allein aus der Wertung. Ändert ein Anbieter sein Angebot, rechnen wir die Wertung neu, und die Liste sortiert sich um. Was sich an welchem Tag geändert hat, steht im Tagesbuch.









